Beitragsordnung

BEITRAGSORDNUNG DES VEREINS DOGBACK ESPORTS E.V.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die
Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann
nur von der Mitgliederversammlung des Vereins mit einfacher Mehrheit geändert
werden.

§ 2 Beschlüsse

  • Der Vorstand beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen.
  • Die festgesetzten Beiträge werden zum nächsten Monatsanfang erhoben, in dem der Beschluss befasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

1. Die Beiträge werden jeweils zum 1. eines Quartals oder Jahres eingezogen. Die
Fälligkeit bei Beitritt innerhalb eines Quartals ist der 01. Kalendertag des
Folgemonats. Alle Mitglieder sind verpflichtet einem SEPA-Lastschrifteinzug
zuzustimmen.
Es gelten folgende reguläre Mitgliedsbeiträge:

a. Erwachsene ab 18 Jahren 5,00€/Monat
b. Juristische Personen (Unternehmen) ab 15,00€/Monat
.Juristische Personen (Vereine) ab 10,00€/Monat

Außerdem gelten folgende Mitgliedsbeiträge als ermäßigt

c. Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor Vollendung des 18. Lebensjahres
3,50€/Monat
d. Auszubildende & Studierende (bis 25 Jahre) 3,50€/Monat
e. Fördermitglieder ab 10,00€/Monat

Ehrenmitglieder und Passive Mitglieder sind von der Zahlung befreit.

Der jeweilige Mitgliedsbeitrag kann durch das zahlende Mitglied erhöht werden. Diese Erhöhung ist dem Vorstand unter Angabe der Dauer der Erhöhung und der Summe der Erhöhung schriftlich oder fernmündlich (z.B. per E-Mail) mitzuteilen.

2. Das Mitglied verpflichtet sich bei Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandates für
ausreichende Deckung des Buchungskontos zum Zahlungstermin zu sorgen.
Weiterhin verpflichtet sich das Mitglied bei einem Kontowechsel zur rechtzeitigen
Neueinrichtung eines SEPA-Lastschriftmandates.

3. Das Mitglied trägt etwaige zusätzliche Kosten, die dem Verein durch eine
unzureichende Deckung des Buchungskontos entstehen.

§ 4 Beitragszeitraum

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird viertel-, oder ganzjährig erhoben. Die entsprechend
    Abrechnungsquartale beginnen am 01.01, am 01.04, am 01.07 und am 01.10 eines
    Jahres. Das Abrechnungsjahr beginnt jeweils am 01.01 und endet am 31.12.
    Für die Berechnung des Beitragssatzes ist das jeweils begonnene
    Abrechnungsquartal ausschlaggebend.
    Die Fälligkeit bei Beitritt innerhalb eines Quartals ist der 01. Kalendertag des
    Folgemonats.
  2. Bei unterjährigem Beitritt ist das Mitglied zur Zahlung aller kommenden Monate des
    Jahres ausgenommen des Monats des Beitritts verpflichtet. Diese Regelung findet
    entsprechend auch bei quartalsweiser Abrechnung Anwendung.
  3. Fällt einer der Tage auf ein Wochenende oder Feiertag, so ist der Fälligkeitstag der
    nächste Bankarbeitstag.
  4. Erfolgt der Beitritt in den ersten 5 Tages eines Monats, so beginnt die
    Beitragserhebung rückwirkend am ersten Tag des entsprechenden Monats.
    Andernfalls beginnt die Beitragserhebung mit dem folgenden Monat.


§ 5 Verringerung der Zahlungspflicht

Vereinsmitglieder können in finanziellen Härtefällen einen Antrag auf Verringerung der Zahlungspflicht an den Vorstand stellen. Dieser Antrag ist zu begründen. Bei positiver Bescheidung des Antrages wird der Beitragssatz des betreffenden Mitgliedes in Absprache mit dem Vorstand auf einen reduzierten Beitrag festgelegt. Bei Wegfall des beantragten Grundes ist der Vorstand zu informieren und der Mitgliedsbeitrag des Mitgliedes auf den Regelsatz anzupassen. Ein anderer Grund zur Verringerung oder Aussetzung der Zahlungspflicht ist die ehrenamtliche, überproportionale, unentgeltliche Arbeit im Sinne des Vereins, beispielsweise durch das Coachen der E-Sport-Teams. Hier entscheidet der Vorstand im Einzelfall mit einfacher Mehrheit.

§ 6 Begleichung des Beitrags

Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Lastschrift am ersten Tag eines beginnenden Quartals oder Jahres an das Konto des Vereins eingezogen:

§ 7 Antrag auf Mitgliedschaft

Ein Antrag auf Mitgliedschaft im Verein kann nur dann positiv beschieden werden, wenn der Antragsteller dem SEPA-Einzug zugestimmt und der erste Mitgliedsbeitrag beim Verein eingegangen ist. Sollte innerhalb von zwei Wochen keine SEPA-Einzugsermächtigung eingegangen sein, wird der Antrag auf Mitgliedschaft als erledigt betrachtet und es erfolgt keine Aufnahme in den Verein. Einem erneuten Antrag auf Aufnahme steht dies nicht im Wege.

§ 8 Vereinsaustritt

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende zulässig. Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.

Dogback eSports e.V. ist ein heranwachsender Verein aus dem Hunsrück für Groß und Klein.
Das Team soll sich um alle Generationen befassen. Unter anderem schreiben wir uns die Aufklärungsarbeit auf die Fahne und Digitalisierung der Region.

Andere Seiten

NützlicheS

FAQ

Term of Services

KOntakt

© 2024 by Dogback eSports e.V.